Ihre Arbeitskraft ist Ihr großes Potenzial.
Ihre Tätigkeit im Staatsdienst ist der Schlüssel zur Sicherung Ihrer Lebensqualität. Doch was passiert, wenn die eigene Gesundheit diese Erwerbstätigkeit nicht mehr zulässt?
Rund 25% der Berufstätigen in Deutschland scheiden gesundheitsbedingt vor dem Erreichen des Ruhestandsalters aus dem Arbeitsleben aus. (Quelle: GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft). Die Gründe dafür sind vielfältiger Natur. Zivilisationskrankheiten wie Burn- Out, Depressionen, MS, Rücken- und Gelenkleiden, Krebs, Herz- und Gefäßerkrankungen oder Unfälle sind oftmals dafür verantwortlich.
Im Falle einer Dienstunfähigkeit erhalten Beamte auf Widerruf vom Dienstherrn keine Leistung. Beamte auf Probe haben in der Regel zunächst auch keinen Versorgungsanspruch. Erst nach 5 Jahren Dienstzeit (Wartezeit) besteht Anspruch auf eine Mindestversorgung von 35% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben durch eine Dienstunfähigkeit wird in den meisten Fällen das Ruhegehalt nicht viel höher ausfallen, als die Höhe der Mindestversorgung. Selbst nach 20 Jahren Dienstzeit nicht.
Somit entsteht eine erhebliche finanzielle Versorgungslücke zum bisherigen monatlichen Einkommen.
Als elementare Absicherung gegen den Verlust des Einkommens ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte nicht nur sinnvoll, sondern dringend zu empfehlen.
Hierbei gilt: je eher, desto besser.