Ihre Gesundheit ist unbezahlbar.
Aber wie können Sie sie langfristig und sinnvoll gut absichern?
Der Gesetzgeber stellt es Beamten frei, sich entweder über eine gesetzliche oder über eine private Krankenversicherung abzusichern. Doch welche der beiden Varianten ist für Beamte nun die bessere?
Der jeweilige Dienstherr, also der Bund oder das jeweilige Bundesland, übernimmt bei Beamten, die sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern – anders als der Arbeitgeber bei Angestellten – nicht die Hälfte des monatlichen Beitrags (außer im Bundesland Hamburg).
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte also deutlich teurer als für Angestellte. Versichert sich der Beamte hingegen bei einer privaten Krankenversicherung, übernimmt der Dienstherr einen bestimmten Teil der Behandlungskosten in Form der Beihilfe. Diesen Anspruch auf Beihilfe haben sowohl Beamte auf Lebenszeit, als auch Beamte auf Probe oder auf Widerruf.
Die Höhe der Beihilfe hängt zum einen von der persönlichen Situation des Beamten ab, zum anderen haben die Bundesländer und der Bund unterschiedliche Regelungen, nach welchen Kriterien sie bestimmt wird. Allgemein lässt sich aber sagen, dass ein Beamter ohne Kinder oder mit nur einem Kind einen Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 50% hat. Bei zwei oder mehr Kindern steigt der Anspruch in der Regel auf 70%. Ehepartner, die bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze verdienen und sich auch privat krankenversichern möchten, haben einen Anspruch auf 70%, mitversicherte Kinder sogar auf 80%.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Beamte liegen also Dank der Beihilfe in der Regel deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
In bestimmten Berufen, wie etwa bei Polizisten, Justizvollzugsbeamten, Feuerwehrleuten und Soldaten, besteht beruflich bedingt ein höheres Risiko, verletzt zu werden oder zu erkranken, als bei anderen Beamten. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Heilfürsorge eingeführt, die bei diesen Beamten an die Stelle der Beihilfe tritt. Sie funktioniert im Prinzip wie die Beihilfe, allerdings werden bei der freien Heilfürsorge die gesamten Kosten für medizinische Behandlungen übernommen. Für nicht sozialversicherungspflichtige Angehörige von Heilfürsorgeberechtigten greift hingegen weiterhin die Beihilfe.
Für Soldaten gelten Sonderregelungen.
Zudem profitieren Beamte bei einer privaten Krankenversicherung - genau wie andere privat Versicherte auch - von einem Leistungsumfang, der den der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich übersteigt (zum Beispiel: höherwertige Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich, in der Regel freie Arzt- und Krankenhauswahl, volle Kostenübernahme bei Medikamenten und hohe oder sogar volle Kostenübernahme bei Zahnersatzbehandlungen und bei kieferorthopädischen Maßnahmen).
Zusammenfassend kann man also sagen, dass es rational betrachtet sinnvoller ist, sich als Beamter für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.
Da wir unabhängig arbeiten, können wir auf ein breites Angebot an Tarifen unterschiedlicher Versicherungsunternehmen zugreifen, um so die ideale Lösung für Sie zu ermitteln. Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns gerne persönlich an. Wir freuen uns, Sie zu beraten und die passende Krankenversicherung für Sie zu finden.